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LSG Bayern, 12.04.2007 - L 4 KR 37/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen eines entgeltlichen vertraglichen Arbeitsverhältnisses als entscheidendes Merkmal eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses; Tatsächliches Ende einer Beschäftigung als Kriterium für eine rechtliche Beendigung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 14.01.2004 - S 47 KR 781/02
- LSG Bayern, 12.04.2007 - L 4 KR 37/04
- BSG, 27.09.2007 - B 12 KR 55/07 B
- BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 27/07 R
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 26.11.1985 - 12 RK 51/83
Konkurseröffnung - Beitragspflicht - Freistellung von der Arbeit - …
Auszug aus LSG Bayern, 12.04.2007 - L 4 KR 37/04
Somit war der Beigeladene zu 3) versicherungspflichtig in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung, §§ 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI, 25 Abs. 1 SGB III. Die Beitragspflicht endet bei einer Kündigung nicht schon mit der Freistellung von der Arbeit (BSG vom 26.11.1985 BSGE 59, 183).
- LSG Bayern, 19.02.2008 - L 5 KR 223/07
Keine beitragsrechtliche Fortsetzung des sozialversicherungspflichtigen …
In Fällen wie diesem, wo sich die Beteiligten auf die derartige Beendigung des Arbeitsverhältnisses geeinigt haben, besteht auch keine besondere Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers mehr, die ein beitragsrechtliches Fortbestehen des Beschäftigungsverhältn±sses notwendig machen könnte (so im Ergebnis Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 27. Februar 1997, Az.: L 16 KR 54/96, a.A. Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 12. April 2007, Az.: L 4 KR 37/04). - BSG, 28.05.2015 - B 12 KR 65/14 B
Divergenzfähige Entscheidungen; Substantiierung eines entscheidungserheblichen …
Soweit der Kläger weiter meint (S 8 der Beschwerdebegründung), es seien auch die Fragen zu klären, "ob die von der Beklagten in ihrem Widerspruchsbescheid zitierte Entscheidung des BGH Urteil vom 16.05.2000 - VI ZR 90/99 BGHZ 144, 311, hier Anwendung findet oder nicht", und "ob eine unwiderrufliche Freistellung der Arbeitnehmerin zur Beendigung der sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung führt, wie das Bayerisches LSG im Urteil vom 12.04.2007, L 4 KR 37/04, und das LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 21.06.2007 - L 5 KR 231/06, NZA 2008, 578 bereits festgestellt hat", hat er abermals weder abstrakt-generelle Rechtsfragen iS des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG bezeichnet noch deren Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit aufgezeigt. - ArbG München, 30.04.2013 - 14 Ca 11500/12
Auslegung des Begriffes "letztes Gehalt" als Grundlage für Übergangszahlungen …
Dabei kommt es auf die tatsächliche Erbringung der Arbeitsleistung nicht an (vgl. BayLSG 12.04.2007 - L 4 KR 37/04, Rz. 20, zitiert nach Juris).