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   LSG Bayern, 12.04.2007 - L 4 KR 37/04   

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https://dejure.org/2007,30739
LSG Bayern, 12.04.2007 - L 4 KR 37/04 (https://dejure.org/2007,30739)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12.04.2007 - L 4 KR 37/04 (https://dejure.org/2007,30739)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12. April 2007 - L 4 KR 37/04 (https://dejure.org/2007,30739)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines entgeltlichen vertraglichen Arbeitsverhältnisses als entscheidendes Merkmal eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses; Tatsächliches Ende einer Beschäftigung als Kriterium für eine rechtliche Beendigung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 26.11.1985 - 12 RK 51/83

    Konkurseröffnung - Beitragspflicht - Freistellung von der Arbeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.04.2007 - L 4 KR 37/04
    Somit war der Beigeladene zu 3) versicherungspflichtig in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung, §§ 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI, 25 Abs. 1 SGB III. Die Beitragspflicht endet bei einer Kündigung nicht schon mit der Freistellung von der Arbeit (BSG vom 26.11.1985 BSGE 59, 183).
  • LSG Bayern, 19.02.2008 - L 5 KR 223/07

    Keine beitragsrechtliche Fortsetzung des sozialversicherungspflichtigen

    In Fällen wie diesem, wo sich die Beteiligten auf die derartige Beendigung des Arbeitsverhältnisses geeinigt haben, besteht auch keine besondere Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers mehr, die ein beitragsrechtliches Fortbestehen des Beschäftigungsverhältn±sses notwendig machen könnte (so im Ergebnis Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 27. Februar 1997, Az.: L 16 KR 54/96, a.A. Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 12. April 2007, Az.: L 4 KR 37/04).
  • BSG, 28.05.2015 - B 12 KR 65/14 B

    Divergenzfähige Entscheidungen; Substantiierung eines entscheidungserheblichen

    Soweit der Kläger weiter meint (S 8 der Beschwerdebegründung), es seien auch die Fragen zu klären, "ob die von der Beklagten in ihrem Widerspruchsbescheid zitierte Entscheidung des BGH Urteil vom 16.05.2000 - VI ZR 90/99 BGHZ 144, 311, hier Anwendung findet oder nicht", und "ob eine unwiderrufliche Freistellung der Arbeitnehmerin zur Beendigung der sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung führt, wie das Bayerisches LSG im Urteil vom 12.04.2007, L 4 KR 37/04, und das LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 21.06.2007 - L 5 KR 231/06, NZA 2008, 578 bereits festgestellt hat", hat er abermals weder abstrakt-generelle Rechtsfragen iS des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG bezeichnet noch deren Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit aufgezeigt.
  • ArbG München, 30.04.2013 - 14 Ca 11500/12

    Auslegung des Begriffes "letztes Gehalt" als Grundlage für Übergangszahlungen

    Dabei kommt es auf die tatsächliche Erbringung der Arbeitsleistung nicht an (vgl. BayLSG 12.04.2007 - L 4 KR 37/04, Rz. 20, zitiert nach Juris).
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